
Pfarrer Berthold Keunecke weiß: Niemand verhungert gern. Und Kinder dürfen etwas lernen. Deshalb hat er einer Asyl suchenden kurdischen Frau mit zwei Töchtern Unterkunft und Nahrung gegeben, den Kindern den Schulbesuch ermöglicht und sie vor Abschiebung mit möglichen Folgen wie Folter oder Tod geschützt.
Als Motiv seines Handelns hatte Pastor Berthold Keunecke angegeben: Wie alle Christen war er zum Helfen verpflichtet. Jeder erinnert sich doch an Jesu Beispiel vom Barmherzigen Samariter. Als Ausländer hilft der Samariter dort, wo Einheimische vorbeigingen, und Jesus sagt: Tue es genauso! (Luk. 10, 25-37) Wo Hilfe gebraucht wird, sollen wir helfen. So das Recht nach dem Willen Gottes.
Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sagt in Art. 14, Abs. 1 zum Asylrecht: „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.“ Ebenso ist nach Vernunftgründen zu urteilen: Die jungen Mädchen, die als Klassen-Beste begeistert lernten, werden später die Pension/Rente derer sichern, die früher für ihre Vertreibung plädierten. Durch vier Instanzen ging der Prozess, der schließlich mit einem Vergleich endete. Die Neue Westfälische berichtete am 11.9.2010. Pastor Keuneckes Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1.000 € für Amnesty International folgt dem Buchstaben des (Ausländer_) Gesetzes. Es widerspricht aber dem Geist unseres Grundgesetzes mit seinen Grundrechten zum Schutz des Menschen, der „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ hat (Art.2.2).
Verteidiger unseres Grundgesetzes ist der vom Gericht Bestrafte gewesen.
Wer die Grundrechte antastet, will in Wirklichkeit einen anderen Staat. Der juristische Trick, die Grundrechte zu isolieren, ihnen dann nachgeordnete Gesetzesbestimmungen voranzustellen, führt geradewegs in sublimer und gefährlicher Weise in die Verfassungsfeindlichkeit. Darauf hat schon der Theologe Helmut Gollwitzer (1908-1993) hingewiesen.
Pfarrer Keunecke ist die Verteidigung der Werte unseres Grundgesetzes zu danken. Und die Kirche mahnt die Politik zu einer humaneren Umsetzung des Bleiberechts für Flüchtlinge (Erklärung der westfälischen Synode vom 13.11.2008). Eigentlich hätte Berthold Keunecke den Heiko-Plöger-Preis für soziales Engagement verdient. Schade, dass dies (unter maßgeblicher Beteiligung der CDU) verhindert wurde!




